Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AVB
Autoverwertung Beck

§ 1
Die Lieferung, Leistung und Angebote der Firma AVB Autoverwertung Beck erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei allen Gebrauchtteilen um Teile aus Alt-oder Unfallfahrzeugen handelt, die einem gewissen Verschleiß unterworfen waren.
Angegebene KM-Laufleistung sind ca.-Angaben, die vom Tachostand abgelesen oder vom Verkäufer des KFZ angegeben wurden.

§ 3
Beide Vertragsteile sind an Angebote 2 Wochen ab Abgabe gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma AVB Autoverwertung Beck, Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Zusicherungen von Eigenschaften bedürfen der Schriftform.

§ 4
Die Preise sind Nettopreise, Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Lieferdatum mehr als 3 Monate, gelten die z.Zt. der Lieferung gültigen Preise. Die Kosten für den Ein-und Ausbau von Gebrauchtteilen einschließlich Umsatzsteuer werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 5
Gerät die Firma AVB mit einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, kann der Kunde innerhalb von 4 Wochen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der Frist stehen dem Käufer die vorstehenden Rechte nicht mehr zu. Die erweiterte Haftung gem. §287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 6
Sachmangelhaftung: Die Sachmangelhaftung für gebrauchte Ersatzteile beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Übergabe der Gegenstände. Für neue Ersatzteile beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Kauf. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblich oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit
handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Ersatzteilen unter Ausschluß jeglicher Sachmangelhaftung.Für den Fall der Sachmangelhaftung, kann der Kunde zunächst unter folgenden Voraussetzungen nur Ersatz oder Nachbesserung verlangen, wobei mehrfache Nachbesserungen zulässig sind:
Der Nachbesserungsanspruch muß schriftlich bei der Fa. AVB Autoverwertung Beck angezeigt werden.
Das verkaufte Teil muß von der Firma AVB Autoverwertung Beck selbst oder einer anerkannten Fachwerkstatt fachgerecht und ordnungsgemäß eingebaut worden sein.
Bevor eine andere Werkstatt beauftragt wird, muß der Firma AVB Autoverwertung Beck sofort Gelegenheit zur Besichtigung und Behebung des gerügten Mangels gegeben werden.
Verletzt der Kunde eine dieser Obliegenheitspflichten, sind Sachmangelhaftungsansprüche gegenüber der Firma AVB Autoverwertung Beck ausgeschlossen.
Nachbesserung ist dann ausgeschlossen, wenn das Ersatzteil mißbräuchlich benutzt oder überbeansprucht worden ist. Wenn Nachbesserungen der Ersatzlieferungen nicht möglich sind bzw. fehlschlagen, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder eine Gutschrift. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, insbesondere bezüglich Mangelfolgeschäden gegenüber der Firma AVB Autoverwertung Beck und der für sie tätigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 7
Bis zur Erfüllung aller Forderungen behält sich die Firma AVB Autoverwertung Beck das Eigentum an den verkauften bzw. eingebauten Gegenständen vor.

§ 8
Alle Rechnungen der Firma AVB Autoverwertung Beck sind sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung in Verzug. Es fallen dann Verzugszinsen von mindestens 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bank an. Sofern der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, ist die Firma AVB Autoverwertung Beck berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wird eine Anzahlung geleistet, ist der Käufer verpflichtet, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile innerhalb von vier Wochen, ab Kaufvertragsdatum,
vollständig zu bezahlen und abzuholen. Hält der Käufer diese Frist nicht ein, ist die Firma AVB Autoverwertung Beck berechtigt, das Fahrzeug bzw. die Ersatzteile anderweitig zu verkaufen. In diesem Fall erhält der Käufer seine Anzahlung zurück, unter Verrechnung von einem tägl. Standgeld bzw. Lagerkosten in Höhe von EUR 5,00 je Tag, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Kaufvertragsdatum.

§ 9
Erfüllungsort ist der Sitz bzw. die Verkaufsstelle der Firma AVB Autoverwertung Beck.

§ 10
Gerichtsstand: Als Gerichtsstand wird für beide Teile – soweit rechtlich möglich- Neustadt/Aisch vereinbart.

§ 11
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sind oder werden sollen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die den angestrebten Zielen möglichst nahe kommt.
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§ 12
Der Käufer erkennt vor dem Kauf oder Anzahlung mit seiner Unterschrift diese
Geschäftsbedingungen an.